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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  Die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu führen, erfordert den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet. Dies wird durch eine Zusatzausbildung mit anschließender Prüfung und den Nachweis zahlreicher fachbezogener Mandate sichergestellt.

Im Bau- und Architektenrecht umfasst dies die folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Bauvertragsrecht nach BGB und VOB
  • Vergaberecht
  • Abnahme und Mängelhaftung beim Bauwerk
  • Beweissicherung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln
  • Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Bautechnik und Baubetriebslehre
  • Architekten- und Ingenieurverträge und deren Abrechnung
  • Haftungsfragen bei Architekten und Ingenieuren
  • Öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
  • Bauträgerrecht
  • Versicherungen am Bau
  • Grenzüberschreitende Verträge
  • Gerichtliche Durchsetzung von Forderungen im Bau- und Architektenrecht
  • Schlichtung und Mediation

  Der Fachanwaltstitel als Gütesiegel für Aktualität und Fachwissen eines Rechtsanwalts verpflichtet zu regelmäßiger Fortbildung. Damit ist auch für die Zukunft eine Beratung auf höchstem fachlichem Niveau gewährleistet.

 
   
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