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Die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu
führen, erfordert den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer
Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet. Dies wird durch eine
Zusatzausbildung mit anschließender Prüfung und den Nachweis
zahlreicher fachbezogener Mandate sichergestellt. Im Bau- und Architektenrecht
umfasst dies die folgenden Tätigkeitsfelder:
- Bauvertragsrecht nach BGB und VOB
- Vergaberecht
- Abnahme und Mängelhaftung beim Bauwerk
- Beweissicherung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
bei Baumängeln
- Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Bautechnik und Baubetriebslehre
- Architekten- und Ingenieurverträge und deren Abrechnung
- Haftungsfragen bei Architekten und Ingenieuren
- Öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
- Bauträgerrecht
- Versicherungen am Bau
- Grenzüberschreitende Verträge
- Gerichtliche Durchsetzung von Forderungen im Bau- und Architektenrecht
- Schlichtung und Mediation
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