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Die Kosten anwaltlicher Leistungen richten
sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Rechtsberatung
In außergerichtlichen Angelegenheiten, beispielsweise bei Vertragsver
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handlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen, der Vertragsprüfung
oder der Forderungsbeitreibung wird mit der Mandantschaft eine Vergüt
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ungsvereinbarung abgeschlossen.
In diesen Fällen bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Stundenhonorars
oder eines Pauschalhonorars an. Prozessführung
Bei der Prozessführung vor Gericht bestimmt sich die Vergütung
des
Rechtsanwalts für sein Tätigwerden grundsätzlich nach
der Höhe des
Streitwertes sowie dem Umfang der Tätigkeit. Je höher der
Streitwert,
desto höher fällt die einzelne anwaltliche Gebühr aus.
Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die Höhe
der Rechtsanwaltskosten. |
Hans Kölbl
Rechtsanwalt
Brandten 14 ½
94264 Langdorf
Tel.: 09922 - 8046829
Mobil: 0179 - 2204184
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